Sie können vorab versuchen die Verstopfung mit einer Saugglocke oder einem Pümpel zu beheben. Sollte dies nicht funktionieren, melden Sie es bitte umgehend der Reparaturabteilung.
Hinweis: Befinden sich Gegenstände in den Abflüssen wie Duftstein, Intimtextil etc. haftet der jeweilige Mieter!