Sie werden die Entlastung auf der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 sehen. Diese Abrechnung erhalten Sie in der Regel in 2023.

Beispiel:

Sie zahlen im Jahr 2022 eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten in
Höhe von 100 Euro. Davon sind 60 Euro für die Heizkosten veranschlagt. Sie erhalten also
in der Betriebskostenabrechnung eine Gutschrift in Höhe von 60 Euro.

Hinweis:

Ihrer Betriebskostenabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch zugrunde gelegt. Wenn Sie z.B.
weniger verbrauchen als für die Vorauszahlung abgeschätzt, erhalten Sie trotzdem die volle
Gutschrift in Höhe von 60 Euro und sparen zusätzlich bei den tatsächlichen Heizkosten.