Legen Sie bitte die Betriebskostenabrechnung umgehend Ihrer zuständigen Sozialbehörde vor, damit über die Verrechnung des Abrechnungsergebnisses mit künftigen Mietzahlungen entschieden werden kann. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nur nach schriftlicher Mitteilung durch das jeweilige Sozialamt, sofern Ihre Miete direkt von dort bezahlt wird.

Beachten Sie, dass unabhängig vom Prüfungsergebnis des Sozialamts der Stadt Pforzheim, der ARGE oder des Landratsamt Enzkreises, Nachzahlungen spätestens innerhalb 4 Wochen nach Zugang der Betriebskostenabrechnung zu bezahlen sind.