Die Preise für Energie, insbesondere für Erdgas und Wärme, sind in Folge des russischen Angriffskrieges stark gestiegen. Viele Bürgerinnen und Bürger spüren die höheren Energiekosten schon deutlich, viele müssen für die kommenden Wochen und Monate mit weiteren Kostensteigerungen rechnen. Damit die Bürgerinnen und Bürger kurzfristig entlastet werden, übernimmt der Staat die Abschlagszahlungen an die Gas– und Wärmeversorger für den Monat Dezember.
Sie sind seit dem 19. Februar 2022 umgezogen und haben einen neuen Mietvertrag in einem mit Gas zentralbeheizten Gebäude abgeschlossen?
Auch Sie werden entlastet, und das in zwei Schritten:Sie haben direkt im Dezember einen Anspruch auf eine erste teilweise Entlastung. Sie sind von der Zahlung in Höhe von 25 Prozent Ihrer Betriebskostenvorauszahlung für den MonatDezember 2022 befreit. Die genaue Endabrechnung erfolgt über die Betriebskostenabrechnung für 2022 im kommenden Jahr. Beispiel: Sie sind nach dem 19. Februar 2022 in eine neue Wohnung eingezogen. Sie zahlen nach