FAQs

Wie erfolgt die Auszahlung eines Guthabens oder die Überweisung einer Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung, wenn die Miete vom Sozialamt der Stadt Pforzheim, der ARGE oder vom Landratsamt Enzkreis bezahlt wird?

Legen Sie bitte die Betriebskostenabrechnung umgehend Ihrer zuständigen Sozialbehörde vor, damit über die Verrechnung des Abrechnungsergebnisses mit künftigen Mietzahlungen entschieden werden kann. Eine Auszahlung des Guthabens erfolgt nur nach schriftlicher Mitteilung durch das jeweilige Sozialamt, sofern Ihre Miete direkt von dort bezahlt wird. Beachten Sie, dass unabhängig vom Prüfungsergebnis des Sozialamts der Stadt Pforzheim, der ARGE oder des Landratsamt Enzkreises, Nachzahlungen spätestens innerhalb 4 Wochen

Wie erfolgt die Auszahlung eines Guthabens oder die Überweisung einer Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung, wenn die Miete vom Sozialamt der Stadt Pforzheim, der ARGE oder vom Landratsamt Enzkreis bezahlt wird?2022-12-23T07:49:35+01:00

Wie bekomme ich eine Mietbescheinigung?

Eine Mietbescheinigung kann telefonisch unter 07231 – 94 62 0 oder per E-Mail info@arlinger.de angefordert werden. Diese bekommen Sie dann zugeschickt. Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig darum, die Bearbeitung kann unter Umständen mehrere Werktage in Anspruch nehmen.

Wie bekomme ich eine Mietbescheinigung?2022-12-22T10:23:52+01:00

Sie sind seit dem 19. Februar 2022 umgezogen und haben einen neuen Mietvertrag in einem mit Gas zentralbeheizten Gebäude abgeschlossen?

Auch Sie werden entlastet, und das in zwei Schritten:Sie haben direkt im Dezember einen Anspruch auf eine erste teilweise Entlastung. Sie sind von der Zahlung in Höhe von 25 Prozent Ihrer Betriebskostenvorauszahlung für den MonatDezember 2022 befreit. Die genaue Endabrechnung erfolgt über die Betriebskostenabrechnung für 2022 im kommenden Jahr. Beispiel: Sie sind nach dem 19. Februar 2022 in eine neue Wohnung eingezogen. Sie zahlen nach

Sie sind seit dem 19. Februar 2022 umgezogen und haben einen neuen Mietvertrag in einem mit Gas zentralbeheizten Gebäude abgeschlossen?2022-12-22T10:24:34+01:00

Hat Ihre Vermieterin Ihre monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen seit dem 19. Februar 2022 erhöht?

Auch Sie werden entlastet, und das in zwei Schritten:Sie haben direkt im Dezember einen Anspruch auf eine erste teilweise Entlastung, welche Sie schneller erreicht als die Entlastung über die Betriebskostenabrechnung. Sie müssen für den Dezember also nicht den erhöhten Betrag an Betriebskostenvorauszahlungen zahlen, sondern nur den alten Betrag, den Sie vor der Erhöhung gezahlt haben. Die zusätzlichen Kosten entfallen für diesen Monat. Die restliche Entlastung

Hat Ihre Vermieterin Ihre monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen seit dem 19. Februar 2022 erhöht?2022-12-22T10:23:57+01:00

Weshalb kommt die Entlastung erst mit der Betriebskostenabrechnung?

In einem zentral beheizten Gebäude haben Sie keinen direkten Gasliefervertrag, sondern Ihre Vermieterin. Die Kosten werden zentral abgerechnet. Ihre Vermieterin zahlt also möglicherweise schon höhere Abschläge, hat diese aber noch nicht weitergegeben. Bitte haben Sie im Kopf, dass Sie diese Kosten dann mit der Jahresabrechnung nachträglich zahlen müssen. Das bedeutet: Ihre Vermieterin wird zunächst von dem Dezember-Abschlag für das gesamte Haus befreit, muss aber diese

Weshalb kommt die Entlastung erst mit der Betriebskostenabrechnung?2022-12-22T10:24:03+01:00

Hat Ihre Vermieterin die monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten seit dem 19. Februar 2022 NICHT erhöht und Sie zahlen die unveränderte Vorauszahlung?

Sie werden die Entlastung auf der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 sehen. Diese Abrechnung erhalten Sie in der Regel in 2023. Beispiel: Sie zahlen im Jahr 2022 eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten inHöhe von 100 Euro. Davon sind 60 Euro für die Heizkosten veranschlagt. Sie erhalten alsoin der Betriebskostenabrechnung eine Gutschrift in Höhe von 60 Euro. Hinweis: Ihrer Betriebskostenabrechnung wird der tatsächliche Verbrauch zugrunde

Hat Ihre Vermieterin die monatlichen Vorauszahlungen für die Betriebskosten seit dem 19. Februar 2022 NICHT erhöht und Sie zahlen die unveränderte Vorauszahlung?2022-12-22T10:24:08+01:00

Sie heizen Ihre Wohnung mit einer Gasetagenheizung und haben einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger?

Dann sind Sie automatisch von der Zahlung des Dezemberabschlages an Ihren Gasversorger befreit; die endgültige Entlastung ergibt sich aus der Jahresabrechnung Ihres Gasversorgers.Achten Sie bitte darauf, wie Sie Ihre Zahlung an den Versorger leisten, denn davon hängt ab, wie Sie den Abschlag erhalten.

Sie heizen Ihre Wohnung mit einer Gasetagenheizung und haben einen eigenen Vertrag mit dem Energieversorger?2022-12-22T10:24:12+01:00

Was kann ich als Mieter tun, um Energie einzusparen?

Die Sensibilisierung unserer Mieter für ein energiesparendes Heizverhalten ist uns ein wichtiges Anliegen, denn hier liegt ein besonders großer Hebel, um Verbräuche und Kosten zu vermeiden. Deshalb geben wir Ihnen auf fortlaufender Seite sieben gute Spartipps mit. Weitere Informationen finden Sie unter www.energiewechsel.de

Was kann ich als Mieter tun, um Energie einzusparen?2022-12-23T07:48:45+01:00
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